X Beliebige Personen: “Niemand muss in Deutschland Obdachlos sein, es ist eine Entscheidung der Personen”
Jobcenter und Arge: *Halte mein Beamtenmikado*
Kleine Persönliche Anekdote:
- ich verliere meinen Job mit der Frist von einem Monat und muss wegen Trennung umziehen (Kaution, anschaffungen usw)
- ich stelle umgehend meinen Antrag auf ALG1
- es passiert nichts und mir geht das Geld aus
- ich frage nach einem Vorschuss. Antwort: dazu muss erst der Antrag bewilligt sein, damit wir eine Berechnungsgrundlage für den Vorschuss haben. (Ist ja nicht so, als wenn anhand meiner Beschäftigungsnachweise klar ist dass ich Geld bekomme und die den Überschuss der Vorrauszahlung eh zurückfordern können und werden…)
- Ihr Clownsnasen, wenn der bewilligt ist dann habe ich mein Geld rückwirkend innerhalb ein paar Tagen, ich brauche es aber JETZT!
- Dann müssen sie sich an das Jobcenter wenden wegen Finanzieller Notlage
- Ok, mega unangenehmen, aber ich mache einen Termin
- Jobcenter: “Tut mir Leid, um ihnen Finanzielle Unterstützung zu gewähren benötigen wir ihr derzeitiges Einkommen” (Ergo mein ALG1) Ja genau du Professor, deswegen bin ich ja zu Ihnen geschickt worde. “Tut mir leid, erst wenn der Antrag durch ist können wir Prüfen ob Sie Anspruch und eine Finanzielle Notlage haben” (Achso?? Meine Kontoauszüge mit nem Fetten Minus und die Tatsache dass ich nich weis wie ich meine Miete nächste Woche Zahlen soll reichen also nicht für eine Finanzielle Notlage??)
- “Ja, ihre Situation ist nicht so toll. Aber wir können ihnen nicht helfen, fragen Sie doch mal Freunde und Familie…”
Alter Falter das ist aber derbe scheiße.
Super Sozialstaat wo der Vorschlag von offizieller Seite ist “Fragen sie wen anders”
Keiner will da arbeiten, also sind da primaer die, die fuer nix anderes taugen, oder die ihre Zeit da absitzen, bis sie fuer was anderes “qualifiziert” sind.
War bisher selbst noch nie betroffen, aber ich habe bei einer guten Freundin inzwischen zweimal sowas erlebt:
Der Tragödie erster Teil: Jobcenter
- Erstantrag wurde Monate lang nicht bearbeitet, dann hieß es, sie soll bitte einen neuen stellen, ohne ihr zu erklären, warum.
- Der zweite Antrag wurde dann auch wieder verschleppt, bis sie die Schlichtungsstelle involviert hat.
- Als der Antrag dann endlich bewilligt wurde, galt er natürlich nur rückwirkend zum Datum der zweiten Antragsstellung, nicht der ersten. Mehrere Monate wurden also gar nicht gezahlt.
- Irgendwann hatte sie mal einen Termin bei denen und stand überraschend vor verschlossener Tür. Nach mehreren Anrufversuchen konnte sie endlich jemanden erreichen und ihr wurde gesagt, dass “wegen einer internen Veranstaltung” geschlossen ist. Es war Dezember, ich tippe auf Weihnachtsfeier.
- Anschließend wollte man ihr die Leistungen kürzen, weil deren Terminverwaltung automatisch alles, was vom Sachbearbeiter nicht als anwesend markiert wird, als nicht erschienen interpretiert wurde.
- Ein anderes Mal wollte man ihr die Leistungen kürzen, weil sie ein Angebot von einer Bäckerei nicht angenommen hat, die fast 100 km entfernt und nicht mit der Bahn zu erreichen ist. Sie darf aus gesundheitlichen Gründen nicht Auto fahren.
Der Tragödie zweiter Teil: Bafög
- Im Juli für ein Studium eingeschrieben, direkt Bafög beantragt
- Im Dezember kam die Rückfrage nach Unterlagen darüber, ob sie was geerbt hat, als ein Elternteil verstorben ist. Damals war sie 13 und hat das alles nicht selbst abgewickelt.
- Anderes Elternteil hatte die Unterlagen auch längst nicht mehr (und ggf. nie gehabt)
- Unterlagen über die Erbausschlagung beim Gericht beantragt, die wollten dann erstman die Geburtsurkunde und sonst was, um nachzuweisen, dass sie tatsächlich die gleiche Person ist.
- Irgendwann im Februar wurde das Bafög dann genehmigt.
In beiden Fällen frage ich mich, was sich die Ämter vorstellen, wie man ein halbes Jahr komplett ohne Geld leben (und im Fall von Bafög auch noch nebenher erfolgreich studieren) soll. Wäre sie nicht bei mehreren Freunden (inklusive mir) untergekommen, wäre sie nach wenigen Tagen obdachlos und vor der Bewilligung der jeweiligen Anträge wahrscheinlich tot gewesen.
BAföG kenn ich auch eine Situation second-hand. Ihre Mutter mit Schulden gestorben, Vater nie gekannt, um irgendwelche Ecken wohl auch nichts gutes über ihn gehört.
Erste BaFöG-Stelle war zufrieden mit einer Sterbeurkunde und einer eidesstattlichen Erklärung und hat ihr dann elternunabhängiges BAföG gegeben. Dann musste sie irgendwann zu einer anderen Stelle, die dann den Vater ausfindig machten und von ihm finanzielle Angaben wollten, um zu Prüfen ob er nicht eigentlich verpflichtet wäre, ihr Unterhalt zu zahlen.
Und dann haben sie wohl erstmal gewartet, ob uns bis der reagiert. Hat er wohl nicht, aber das Amt ist ja geduldig…
Das Ergebnis war das gleiche: Monate gewartet bis dann mal Geld kam, und ohne ihre Schwester hätte das auch böse geendet.
Ach ja, dass sie bei Freunden unterkommt, darf man den Amt natürlich nicht sagen, sonst ist man sofort eine Bedarfsgemeinschaft. Um kein ALG2 mehr zu bekommen, reicht es, in der gleichen Wohnung zu wohnen, weil der/die andere könnte ja für einen aufkommen. Damit die Person, die für einen aufkommt, aber Steuererleichterungen bekommt, muss man verheiratet sein.
Wäre doch mal ein netter erster Schritt, dass man auch unverheiratet Steuerklasse 3 bekommen könnte, wenn man für den Partner/Mitbewohner aufkommt.
manuell editiert weil hier geschmacklos
Ursprünglicher Kommentar
mein Geld
Ach mein, dein, das sind doch bürgerliche Kategorien.
Das hat wohl die BA vermurkst. Und das ist auch nicht ungewöhnlich. Es kommt wirklich darauf an, welches Amt bearbeitet. Und es ist einfach kafkaesk :(
Ich hatte da mal eine Antwort eines Sachbearbeiters der BA an einen Kollegen kopiert, der von seiner Dienststelle die Anweisung hatte, die Leute alle an das JC zu verweisen:
Grundsätzlich ist eine Bewilligung nur nach Vorlage aller benötigten Dokumente etc möglich. Das wäre die reguläre endgültige Bewilligung.
Davon gibt es zwei Ausnahmen: Die Vorschussbewilligung nach §42 SGB I, wenn die Leistungshöhe nicht abschließend ermittelt wurden ist. Das kann erfolgen, wenn
-Lohnabrechnungen/Entgelte fehlen
-Lohnsteuerklasse oder Kindermerkmal noch nicht feststehen
-Einschränkungen in der Verfügbarkeit/Arbeitszeit unklar sind
-Nebenverdienst noch nicht geklärt ist.
Kannst du also nutzen, wenn ein Anspruch nachgewiesen wurde und der Beginn der ALG-Zahlung auch feststeht, also nur die genaue Höhe unklar ist. Im absoluten Notfall kannst du dir da sogar ein Bemessungsentgelt Pi mal Daumen ausdenken.
Alternativ gibt es die vorläufige Bewilligung nach §328 SGB III. Die kann man nutzen, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld insgesamt oder der Anspruchsbeginn noch nicht feststeht, weil
-Arbeitsbescheinigung fehlt
-Ersatz-Unterlagen unvollständig sind
-die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt grundsätzlich noch ungeklärt ist.
Leistungen auszahlen in Fällen, in denen keine Bewilligung möglich ist, ist vom Gesetz nicht abgedeckt. Ich schluder jetzt mal ein bisschen, weil ich mir nicht die Finger wundtippen will, aber: “Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach” (§42 (1) S.1 SGB I) und “die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen” (§328 (1) Nr.3 SGB III) beziehen sich beide auf den Anspruch, der in §137 SGB III geklärt ist: Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer
-
arbeitslos ist,
-
sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
3.die Anwartschaftszeit erfüllt hat.
Das sind die Grenzen der vorläufigen /Vorschuss-Bewilligung.
Vielleicht kann hier jemand damit mal etwas anfangen.
-
Ich bin schon lange der Überzeugung, Notkredite sollte es vom Staat ohne vorab-Bürokratie geben, bis auf das Einreichen einer formlosen Erklärung woher die Notlage kommt. Die Auszahlung wartet aber nicht auf die Prüfung, sondern geschieht sofort. Sollte sie sich als ungerechtfertigt herausstellen muss das Geld danach wieder eingefordert werden. Meinetwegen kann man auch noch Sperrfristen einführen, das man innerhalb von X Monaten keinen weiteren Notkredit bekommt, wenn der eine unberechtigt war, sondern halt nur noch mit Vorab-Prüfung. Wenn es sich tatsächlich um Not handelt oder wie hier als ALG berechtigt ist wird der Kredit erlassen (bzw. halt mit dem ALG verrechnet).
Kann doch nicht sein, dass wir mit vollen Händen Konzernen Geld nachwerfen damit die ihren Aktionären und Vorständen das Mismanagement schön teuer auszahlen, während der Mindestlohn-Kassierer sichtlich Schiss bekommt weil ein Kunde sich über ihn beschwert (wegen nix, aber was wenn der Chef das nicht glaubt?) und andere wie du hier sich plagen und demütigen und erst keinen Cent sehen bis der lahmende Amtsschimmel irgendwann mal die Hufe hebt.
Ich wünsche dir alles Gute und hoffe es gibt keine Bürgergeldfolgeantragsbewilligungsfristverzögerung!
Bürgergeldfolgeantragsbewilligungsfristverzögerung
Ich bin rein grammatikalisch Ventilator dieses Kompositums.
ich witmete dem gefühl welches diese wortschöpfung erzeugt ein bild https://sh.itjust.works/post/35336842 danke für die inspiration
Wenn zwei Wölfe dir innewohnen bist du ihr Vermieter.
Einfach die Wölfe nach Geld fragen. Oder zahlen die in Naturalien?
Sie zahlen in Schweinshaxen bis ihnen die puste ausgeht.
Ich als Vermieter haette kein Problem das ein, zwei Monate zu stunden. Was soll passieren? Kriegst die Kohle doch eh irgendwann vom Amt. Is halt nicht immer machbar, Vermieter spielen schon so konstant Bank.
Mmh :( Tut mir Leid.